ARBONYXPACK · Verpackungseinkauf für die EU · geprüft im Oktober 2026
Für einen Verpackungsauftrag in der EU reicht es nicht, die Bezeichnung „konventioneller Kunststoff“ durch „kompostierbar“ zu ersetzen. Beginnen Sie mit der Produktkategorie, dem vollständigen Materialaufbau, dem Verkaufsland und dem Datum des Inverkehrbringens.
SUP sieht je nach Produkt unterschiedliche Maßnahmen vor
Die Einwegkunststoffrichtlinie umfasst bestimmte Produktkategorien, darunter Lebensmittelbehälter, Getränkebecher, Teller, Besteck, Trinkhalme und Rührstäbchen. Manche Maßnahmen beschränken das Inverkehrbringen, andere betreffen Verbrauch, Kennzeichnung oder Herstellerverantwortung. Es gibt keine einheitliche Regel, nach der sämtliche Gastronomiebehälter verboten oder zulässig sind.
Biobasierter Kunststoff bleibt für diese Prüfung Kunststoff
Die Europäische Kommission erläutert, dass biobasierte und biologisch abbaubare Kunststoffe bei den SUP-Marktbeschränkungen als Kunststoff behandelt werden. Ein Kompostierbarkeitszertifikat ist daher keine pauschale Ausnahme. Erfassen Sie Beschichtungen, Auskleidungen, Deckel und weitere Komponenten, statt die Verpackung allein nach dem Hauptmaterial zu beurteilen.
PPWR in einem eigenen Konformitätsvermerk dokumentieren
Die Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung wird seit dem 12. August 2026 angewendet und erfasst Verpackungen umfassender. Einzelne Anforderungen gelten ab unterschiedlichen Terminen. Ihre PFAS-Grenzwerte für Lebensmittelkontaktverpackungen sind bereits relevant; andere Vorgaben zu Gestaltung, Wiederverwendung und Abfallvermeidung haben eigene Zeitpläne. Behandeln Sie künftige Maßnahmen nicht so, als hätten sie alle bereits dieselbe Frist.
Eine produktbezogene Einkaufscheckliste erstellen
Bitten Sie den Importeur, die geltenden nationalen Anforderungen und die vorgesehene Verwendung jedes Artikels zu benennen. Halten Sie Aufbau, Abmessungen, Produktreferenzen, erforderliche Prüfnachweise, Entsorgungsangaben und relevante Termine in den Bestellunterlagen fest. Prüfen Sie passende Deckel oder neue Druckversionen als Teil der gesamten Kombination. Ein allgemeiner Ratgeber ersetzt keine produktbezogene Konformitätsbewertung.
Europäische Kommission: SUP und aktualisierte Leitlinien · Europäische Kommission: PPWR · Checkliste für Dokumentenanfragen












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